Wiederkehrende Prüfungen nach DGUV V3

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Bei der DGUV V3 (frühere BGBV A3) handelt es sich um eine Verordnung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Vorschrift regelt die Überprüfung von unter Spannung stehenden, ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen. Ziel ist es dabei, den Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen sowie die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Anlagen zu erhöhen, Dies führt in Folge auch zu weniger Betriebsausfällen.

Die Grundlage dieser Überprüfungen ist das Arbeitsschutzgesetz sowie die Betriebssicherheitsverordnung. Diese regeln eindeutig, dass der Unternehmer für die Sicherheit und Funktionsfähigkeit seiner Anlagen verantwortlich ist. Somit ist in Deutschland die regelmäßige Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln gesetzlich vorgeschrieben. Bei Unfällen oder Verletzungen in Folge von fehlenden Überprüfungen, können die Unfallversicherungen somit ihre Zahlung ganz oder teilweise verweigern.

Die DGUV Prüfung von ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln wie die Überprüfung der elektrischen Anlagen von Kälte-, Klima- und Lüftungssystemen muss vor der Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Instandsetzungen der Anlagen sowie in regelmäßigen Zeitabständen erfolgen. Dabei müssen die regelmäßigen Zeitabstände von dem Betreiber auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Grundsätzlich gilt aber ein Richtwert der Prüffrist ortsfester elektrischer Anlagen von 4 Jahren.

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